Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand:01.04.2021

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIGI-DIG

 

Alle Leistungen der DIGI-DIG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Handlung gültigen Fassung. Diese Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit Annahme der Leistung als akzeptiert und vereinbart. Der Kunde erkennt sie als für ihn verbindlich an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen, es sei denn, DIGI-DIG hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf Verträge mit Verbrauchern (§13BGB) sind diese Geschäftsbedingungen nicht anwendbar. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  • 1 Vertragsabschluss

 

  1. DIGI-DIG ist an Angebote nur bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Angebotes beim Auftraggeber gebunden. Ein Vertrag kommt erst bei entsprechender Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Empfangnahme der ersten Leistung / Lieferung oder Zahlung / Teilzahlung durch den Auftraggeber.

 

  1. Neben‐ und Zusatzabreden, Beschaffenheitsvereinbarungen über die Liefergegenstände, Beschaffenheits‐ oder Haltbarkeitsgarantien und sonstige Vereinbarungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss einer Liefervereinbarung abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

3.Bei im Internet veröffentlichten Angeboten der DIGI-DIG handelt es sich nicht um bindende Angebote zum Vertragsabschluss, sondern lediglich um eine Einladung an Interessenten zur Abgabe eines Angebots.

 

4.Die von DIGI-DIG genannten Preise enthalten grundsätzlich eine Mehrwertsteuer.

 

  • 2 Umfang und Gegenstand der Lieferung

 

  1. DIGI-DIG behält sich bis zur Lieferung an den Kunden Änderungen an den vereinbarten Liefergegenständen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten und Beschaffenheitsangaben erreicht werden.

 

  1. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zuzumuten sind.

 

  1. Für Test‐ und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von DIGI-DIG. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vor dem Zugriff Dritter sichere Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit DIGI-DIG über den Test‐ und Vorführzweck hinaus benutzen.

 

  1. DIGI-DIG schuldet eine mangelfreie Leistung, nicht jedoch den Erfolg, den sich der Kunde mit der Leistung verspricht. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DIGI-DIG. Nach Abnahme der erbrachten Lieferung, obliegt dem Kunden der Nachweis der mangelhaften Ausführung.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistung erforderlichen Materialien entsprechend rechtzeitig und pünktlich vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin der Dienstleistung DIGI-DIG zur Verfügung zu stellen. DIGI-DIG bietet dem Kunden an, die Materialien selbst abzuholen und zu liefern. Sollte dieser Zeitraum durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, so übernimmt DIGI-DIG für die rechtzeitige Fertigstellung des Produkts keine Haftung.

 

  1. Bei Stornierung eines Auftrages nach dessen Erteilung oder mangels Lieferung von Schriftgut bis zum vereinbarten Termin, kann DIGI-DIG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des vereinbarten Auftragsvolumens verlangen oder nach Wahl die konkret durch die Stornierung verursachten Kosten.

 

 

 

  1. Der Auftraggeber hat bei einer Beendigung des Vertrages die im Verantwortungsbereich von DIGI-DIG befindlichen Datenträger auf eigene Kosten von den Orten der vertragsgemäßen Lagerung abzuholen oder deren kostenpflichtige Vernichtung durch DIGI-DIG zu veranlassen. Kommt der Kunde einer Aufforderung von DIGI-DIG zur Abholung der Datenträger nicht innerhalb von 2 Monaten nach, so ist DIGI-DIG berechtigt, die Datenträger auf Kosten des Kunden zu vernichten.

 

  1. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Werktagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich gegenüber DIGI-DIG geltend zu machen. Danach gilt die Lieferung als mangelfrei abgenommen.

 

  1. 4 Wochen nach Fertigstellung und Übergabe der Daten, werden alle Originalunterlagen sowie die Daten der digitalisierten Akten vernichtet. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss dies innerhalb der 4 Wochen schriftlich mitgeteilt werden. Grundsätzlich wird die Vernichtung im Zuge eines Angebotes im Vorfeld mit dem Kunden vereinbart.

 

  • 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

  1. Ändern sich Herstellungs‐ oder Bezugsbedingungen, die Rohstoffkosten oder treten bis zum Tag der Lieferung oder Leistung Preiserhöhungen der Lieferanten bzw. Teuerungszuschläge oder Erhöhung von Steuern, Zöllen oder Fracht durch behördliche Anordnung in Kraft, so kann DIGI-DIG bei Lieferungen und Leistungen, die einen Monat nach Vertragsabschluss oder später ausgeführt werden, eine der Verzögerung entsprechende Preisanpassung verlangen. Erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden, kann DIGI-DIG vom Vertrag zurücktreten. Durch diesen Rücktritt entstehende Aufwendungen der DIGI-DIG trägt der Auftraggeber.

 

  1. Lieferungen erfolgen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Datum der Rechnung. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Diskont‐ und Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist DIGI-DIG unbeschadet sonstiger Rechte, insbesondere des Rücktrittsrechts oder etwaiger Schadenersatzansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 9% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich sonstiger Spesen und Kosten zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann DIGI-DIG auch Leistungen zurückhalten, ohne dass dadurch dem Auftraggeber Regressansprüche entstehen.

 

  1. Ist Ratenzahlung vereinbart, so wird ein etwaiger Restkaufpreis dann insgesamt fällig, wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät.

 

  1. Bei erstmaligen Geschäftsabschlüssen wird Vorauszahlung des Auftraggebers verlangt. Darüber hinaus ist DIGI-DIG berechtigt, Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers einzuholen. DIGI-DIG kann Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme verlangen oder unter Ausschluss von Entschädigungsansprüchen des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten, wenn unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erteilt wird. Sofern die Auskunft erheblich verschlechterte Vermögensverhältnisse des Auftraggebers erkennen lässt, kann DIGI-DIG die Weiterarbeit anlaufenden Aufträgen einstellen sowie die weitere Ausführung ablehnen. Die bis dahin entstandenen Kosten müssen auf Verlangen von DIGI-DIG vom Auftraggeber erstattet werden.

 

  1. Sämtliche Lieferungen / Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers in Bezug auf die betreffende Lieferung / Leistung. Der Auftraggeber gilt trotz des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes als berechtigt, die Liefergegenstände im gewöhnlichen Geschäftsgang zu vertreiben, es sei denn, dieser Vertrag sieht ausnahmsweise ein Übertragungsverbot vor. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einem derartigen Veräußerungsgeschäft in Höhe des für den Liefergegenstand / Leistungsgegenstand mit DIGI-DIG vereinbarten Preises erfüllungshalber an DIGI-DIG ab. DIGI-DIG darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Auf Verlangen von DIGI-DIG wird der Auftraggeber DIGI-DIG Name und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber DIGI-DIG unverzüglich zu benachrichtigen.

 

  1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf der derselben Liefervereinbarung beruhen.

 

  • 4 Datenschutz und Geheimhaltungspflicht

 

  1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten von DIGI-DIG oder einem von diesem beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses in maschinenlesbarer Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes und für Abrechnungszwecke erforderlich ist.

 

  1. Darüber hinausgehend wird DIGI-DIG Daten nicht weitergeben, insofern DIGI-DIG hierzu nicht gesetzlich verpflichtet ist.

 

  1. Der Auftraggeber stellt DIGI-DIG von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

 

  1. Der Auftraggeber wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich von DIGI-DIG erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.

 

  1. DIGI-DIG ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen des Auftraggebers absolut vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. DIGI-DIG sorgt dafür, dass unbefugten Dritten der Zugang zu den Datenträgern im eigenen Haus nicht möglich ist.

 

  1. DIGI-DIG verpflichtet sich, bei Beendigung des Vertrages alle in seinem Besitz befindlichen Gegenstände und Unterlagen des Auftraggebers zurückzugeben und ggfls. Vorhandene Informationen in anderer Form zu löschen oder in sonstiger Weise datenschutzgerecht zu vernichten.

 

  • 5 Haftung / Gewährleistung / Gefahrenübergang

 

1.Die Haftung von DIGI-DIG und seinen Erfüllungs‐ und Verrichtungsgehilfen für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Haftungsfall ist der Umfang der Haftung auf den üblicherweise entstehenden Schaden, höchstens jedoch auf die Summe der im letzten Jahr für die Leistung gezahlten Entgelte beschränkt und die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

 

  1. Die Haftung der DIGI-DIG für die Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten wird ausgeschlossen.

 

  1. DIGI-DIG übernimmt keine Haftung für Leistungsausfälle aufgrund der Unterbrechung der Leistung durch seine Vertragspartner. Des Weiteren ist die Haftung ausgeschlossen bei Schäden, die durch technisch bedingte Störungen, Ausfälle oder Leistungseinschränken (z.B. Ausfall der Stromversorgung), in Folge höherer Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen verursacht werden.

 

  1. Der Versand von Datenträgern (USB-Sticks) oder die Übertragung per Mail, Internet (SFTP-Übertragung), sowie auch über sichere Leitungen (https), erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers an die von ihm im Rahmen der Bestellung oder des weiteren Schriftverkehrs angegebenen Lieferanschrift.

 

  1. Der Gefahrenübergang von zurückzulieferndem Material (Aktenordner, Zeichnungen, etc.) geht spätestens mit der Aufgabe beim Zusteller oder Übergabe an den Kurier auf den Auftraggeber über.

 

  1. Zulieferungen aller Art (Papierdokumente, Aktenordner, Pläne, etc.) unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens DIGI-DIG. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige Zulieferungen oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt komplett dem Auftraggeber.

 

  1. Entdeckt DIGI-DIG auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. DIGI-DIG behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche vireninfizierten Dateien des Auftraggebers bei DIGI-DIG Schäden entstanden sind.

 

  • 6 Schadensersatz und sonstige Ansprüche

 

  1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit DIGI-DIG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Lastfällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen (sog. Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Eine Haftung für Schäden, die trotz der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes entstehen, bleibt hiervon unberührt.

 

  1. DIGI-DIG bemüht sich um sorgfältige Ausführung des Auftrags. Bei mangelhafter Auftragsausführung ist DIGI-DIG berechtigt, einem begründeten Gewährleistungsanspruch durch Nachbesserung nachzukommen. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche von DIGI-DIG fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, Minderung (keinen Rücktritt) in dem Umfang geltend zu machen, in dem der Zweck der Erstellung beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Auftragswertes). Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt DIGI-DIG keine Haftung. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Erstellung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen kostenpflichtigen Erstellung zu verweigern.

 

  1. Ansprüche aus § 284 BGB sind ausgeschlossen. Soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, sind Mängelrügen innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, sind Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche (einschließlich der Schadenersatzansprüche) beträgt ein Jahr (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr zwei Jahre), sofern nicht Vorsatz gegeben ist.

 

  1. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten auch bei farblichen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht als Grund für eine Mängelrüge. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Testdatei und Auftragsdatei sowie zwischen verschiedenen dpi‐scans (100dpi, 200dpi, 300dpi oder mehr). Mängel eines Teils der Leistung / Dateierstellung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Leistung. Es sei denn, dass die Teilleistung den Auftraggeber unangemessen benachteiligt.

 

  1. Wenn Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von DIGI-DIG liegen, die Leistungserbringungen, die Beschaffenheit oder den Versand sowie die Übertragung von Daten über das Internet oder Sharepoint des Auftraggebers verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie‐ und Werkstoffmangel, Verkehrs‐ oder Betriebsstörungen, ist DIGI-DIG dem Auftraggeber für daraus entstehende Schäden nicht haftbar. DIGI-DIG wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich unterrichten. Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw. die Lieferung der digitalisierten Daten mehr als einen Monat überschritten, sind beide Teile, ohne dass dem Auftraggeber hierdurch Ersatzansprüche zustehen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung und Leistungen der DIGI-DIG innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisierter Online‐Übertragung nicht unverzüglich ab, oder ist eine Übertragung infolge von Umständen, die DIGI-DIG nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist DIGI-DIG berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst zu archivieren oder bei einem Spediteur einzulagern.

 

  1. Vom Auftraggeber zu lieferndes Material (Aktenordner, Pläne, Zeichnungen, Bücher, etc.) ist an DIGI-DIG frei Haus zu liefern. Der Eingang wird von DIGI-DIG bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Vollständigkeit des gelieferten Materials.

 

 

 

  • 7 Urheber und Nutzungsrechte

 

  1. Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte rechtmäßig und wahr sind, sie nicht gegen geltendes Recht, insbesondere nicht gegen die guten Sitten, presse‐, werbe‐ oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen und er die erforderlichen Rechte für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch uneingeschränkt besitzt.

 

  1. Der Auftraggeber stellt DIGI-DIG von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen DIGI-DIG wegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften in diesem Zusammenhang geltend machen. Die Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts‐ und Anwaltskosten. Auch ist die Geltendmachung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen DIGI-DIG in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Zudem ist DIGI-DIG in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

 

  • 8 Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis sowie für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐rechtliches Sondervermögen, Freiburg als Sitz von DIGI-DIG. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht.